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Schon im 19. Jahrhundert waren in Deutschland viele Läden an den Wochentagen von 5 bis 23 Uhr geöffnet. Diese Öffnungszeiten wurden normalerweise durch die Händler bestimmt und waren natürlich dem Bedarf der Kunden angepasst. Nachdem ein erstes Ladenschlussgesetz in Kraft trat, wurden die Öffnungszeiten um zwei Stunden verkürzt. Ab 1919 gab es eine weitere Einschränkung der Ladenschlusszeiten und eine unbedingt einzuhaltende Sonntagsruhe. Erst seit 2003 wurden verbindliche gesetzliche Regelungen für die Öffnung von Geschäften an Sonn- und Feiertagen eingeführt. Zunächst war den Händlern an nur an vier Sonn- oder Feiertagen pro Jahr gestattet, ihre Geschäfte zu öffnen. Voraussetzung waren da noch bestimmte Anlässe wie beispielsweise Messen, wobei die Öffnungszeiten auf 4 Stunden beschränkt waren und 18 Uhr als Ladenschluss galt. Ab 2006 wurden die Ladenschlusszeiten wiederum im Sinne der Händler und Kunden geändert. Daher sind heutzutage bis zu 10 verkaufsoffene Sonntage im Jahr möglich.