In den meisten Zoologischen Gärten und Tierparks darf man privat fotografieren, oft aber ohne Blitzlicht aus Rücksicht auf die Tiere. Was die Fotografiererlaubnis beim Veröffentlichen angeht, so handhaben dies die Zoos in Deutschland unterschiedlich. Mitunter darf man die Fotos ohne Weiteres veröffentlichen, manchmal muss man für die Veröffentlichung eine nichtkommerzielle Verwendung nachweisen. Häufig sind aber Fotografieren und Veröffentlichen eingeschränkt. Insofern sind Unterschiede zwischen den einzelnen Zoos nicht selten. Am besten informiert sich noch vor dem Besuch des Zoos darüber, ob man fotografieren und Fotos veröffentlichen darf.
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