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Lohnsteuerhilfe Nienstedten (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Alter Postweg 43b, 24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon:01772802407
E-Mail:martina.baumann@vlh.de
Anschrift:Bremer Str. 1, 21255 Tostedt
Telefon:041822088392
E-Mail:anja.pannier@vlh.de
Anschrift:Erikastr. 33, 21244 Buchholz
Telefon:04181291393
E-Mail:christina.reichentrog@vlh.de
Anschrift:Möllner Landstr. 48b, 21509 Glinde
Telefon:04071004162
E-Mail:renate.appel@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 7, 25486 Alveslohe
Telefon:04193966993
Fax:04193966991
E-Mail:silke.helmis@vlh.de
Anschrift:Dorfring 141, 22889 Tangstedt
Telefon:041091200
Fax:04109251850
E-Mail:regina.remke@vlh.de
Anschrift:Schulstr. 14, 24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon:041938800224
E-Mail:olaf.rupnow@vlh.de
Anschrift:Humboldtstr. 25, 21509 Glinde
Telefon:04098235921
Fax:04098235922
E-Mail:katja.hamann@vlh.de
Anschrift:Am Bergenfeld 9, 21244 Buchholz
Telefon:0418198565
E-Mail:birgit.eickenrodt-knoop@vlh.de
Anschrift:Götzberger Str. 98, 24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon:041938896970
E-Mail:martina.schuemann@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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