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Obergerichtsvollzieher Fitzler ist im Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Altona tätig. Den Zuständigkeitsbereich eines Gerichtsvollziehers kann man normalerweise bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts oder auf der Website des Amtsgerichts in Erfahrung bringen. Gerichtsvollzieheraufträge sind im Allgemeinen an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle zu richten.
Top 3 der häufigsten Fragen aus den Gerichtsvollzieher-FAQ |
Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Obergerichtsvollzieher Fitzler in Hamburg. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Obergerichtsvollzieher Fitzler in Hamburg können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.
Bereits 1275 fand Eimsbüttel erstmals urkundliche Erwähnung. Der für den Hamburger Bezirk namensgebende Stadtteil grenzt unter anderem an St. Pauli. Einige regional sehr bekannte Sportvereins sind in...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.