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Gerichtsvollzieher Henkel in Fulda

Am Holderstrauch 29, 36041 Fulda

(3.9 Sterne, 7 Bewertungen)
Telefon:06619429805
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr Do 16-17 Uhr
Änderung meldenzur Webseite  

Zuständigkeit siehe Geschäftsverteilungsplan https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/ordentliche-gerichte/lgb-fulda/ag-fulda/gesch%C3%A4ftsverteilung


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Gerichtsvollzieher-FAQ

Weitere Fragen

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Gerichtsvollzieher Fulda: Informationen zu Gerichtsvollzieher Henkel

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Gerichtsvollzieher Henkel in Fulda. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Gerichtsvollzieher Henkel in Fulda können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.