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Lohnsteuerhilfe Büttelborn (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

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Akteuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
22.1 km von Büttelborn
Anschrift:Hirschabchweg 35, 64846 Groß-Zimmern
Telefon:060716366599
Fax:06071737421
E-Mail:jjahn@aktuell-verein.de
Sprechzeiten:Sprechzeiten nach Terminvereinbarung
Anschrift:Alt Oberliederbach 38a, 65835 Liederbach
Telefon:06930058535
Fax:06930058539
E-Mail:frank.metz@vlh.de
Anschrift:Rieslingstr. 3, 55278 Undenheim
Telefon:06737715222
E-Mail:simone.conradt-unrau@vlh.de
Anschrift:Beethovenstr. 2, 60325 Frankfurt am Main
Telefon:06913394226
Fax:069768065601
E-Mail:david.jeitner@vlh.de
Anschrift:Nußbaumweg 2, 64839 Münster
Telefon:06071308513
Fax:0607136814
E-Mail:norbert.wilz@vlh.de
Anschrift:Königsteinerstr. 6a, 65812 Bad Soden
Telefon:0619665340240
Fax:0619665340222
E-Mail:jennifer.grueneberg@vlh.de
Anschrift:Berliner Str. 5, 64354 Reinheim-Ueberau
Telefon:061626696
Fax:0616285876
E-Mail:ulrich.oldendorf@vlh.de
Anschrift:Langweidenstr. 2, 60488 Frankfurt am Main
Telefon:069787316
E-Mail:anni.stranz_f@vlh.de
Anschrift:Ober-Rodener-Str. 125, 63110 Rodgau
Telefon:06106778834
Fax:06106778835
E-Mail:dieter.gruber@vlh.de
Anschrift:Im Sprenkel 18, 67585 Dorn-Dürkheim
Telefon:06733949334
Fax:067335409006
E-Mail:karin.brockmann@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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