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Anschrift: | Bahnhofstr. 6, 35688 Dillenburg |
Telefon: | 02772573901 |
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Anschrift: | Postfach 1128, 35760 Sinn |
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Anschrift: | Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar |
Telefon: | 06441412200 |
Fax: | 06441412405 |
E-Mail: | verwaltung@ag-wetzlar.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Auf Jakobsgarten 5, 35753 Greifenstein-Holzhausen |
Telefon: | 06478440 |
Fax: | 064782297 |
Anschrift: | Zimbergstr. 5, 35794 Mengerskirchen |
Telefon: | 0647691007 |
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Bischoffen an der Aartalsperre liegt im Lahn-Dill-Kreis. Der Ort umfasst die Ortsteile Bischoffen, Niederweidbach, Oberweidbach und Wilsbach. Schon um das Jahr 800 wurde der Ort erstmals schriftlich belegt.
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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