Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Wall 3-5, 18273 Güstrow |
Telefon: | 0384375566999 |
Fax: | 0384375510800 |
E-Mail: | info@lkros.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen |
Telefon: | 0384130400 |
Anschrift: | Holbeinplatz 14, 18069 Rostock |
Telefon: | 03813810 |
Fax: | 03813817373 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen |
Telefon: | 0384130409800 |
Fax: | 03841304089800 |
E-Mail: | info@nordwestmecklenburg.de |
Anschrift: | Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin |
Telefon: | 03855452451 |
Fax: | 03855452479 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Die amtsfreie Stadt im Landkreis Rostock liegt etwa 11 km von der Ostseeküste (Rerik) entfernt und wurde als Stadt 1260 erstmals erwähnt. Von der Gründungszeit der Stadt zeugt die Backsteinkirche mit...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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