Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim |
Telefon: | 038717226300 |
Fax: | 03871722777777 |
E-Mail: | info@kreis-lup.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Amtsstraße 5, 19089 Crivitz |
Telefon: | 038635454405 |
Fax: | 038635454103 |
E-Mail: | info@amt-crivitz.de |
Anschrift: | Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin |
Telefon: | 03855452561 |
Fax: | 03855452519 |
E-Mail: | greinkober@schwerin.de |
Anschrift: | Dorfstraße 30, 19073 Stralendorf |
Telefon: | 03869760030 |
Fax: | 03869760070 |
E-Mail: | seiffert@amt-stralendorf.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 19406 Sternberg |
Telefon: | 03847444578 |
Fax: | 03847444582 |
E-Mail: | russbuelt@stadt-sternberg.de |
Anschrift: | Dorfmitte 24, 19209 Lützow |
Telefon: | 03887430255 |
Fax: | 03887430299 |
E-Mail: | bauamt@luetzow-luebstorf.de |
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Godern im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde 1376 erstmals urkundlich erwähnt und liegt zwischen dem Mühlensee und dem Pinnower See. Der Pinnower See und die Goderner Mühle mit der beeindruckenden...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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