Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Zur Hainholzmühle 24, 16928 Pritzwalk |
Telefon: | 03395302571 |
Anschrift: | Bahnhofstr. 50a, 17194 Grabowhöfe |
Telefon: | 0399263231 |
Fax: | 03992635105 |
E-Mail: | spatzennest-gh@jus-or.de |
Anschrift: | Putlitzer Str. 7, 19348 Groß Pankow |
Telefon: | 03878960258 |
Anschrift: | Schulstraße 22, 25715 Eddelak |
Telefon: | 048558573 |
E-Mail: | kinderuntermregenbogen@ev-kitawerk.de |
Anschrift: | Am Wirtschaftshof 6, 19300 Balow |
Telefon: | 03875280714 |
Fax: | 03875280715 |
E-Mail: | kita-balow@gmx.de |
Anschrift: | Zu den Elsen 2, 16909 Heiligengrabe |
Telefon: | 03394433568 |
Anschrift: | Str. der Freundschaft 39, 19089 Crivitz |
Telefon: | 03863222248 |
Anschrift: | Dorfstr. Kemnitz 19a, 16928 Pritzwalk |
Telefon: | 03395302115 |
Anschrift: | Fritz-Reuter-Str. 18, 19300 Zierzow |
Telefon: | 03875680731 |
Kritzow im Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt etwa 9 km westlich von Plau am See. Gegliedert ist die Gemeinde in die Ortsteile Benzin, Schlemmin und Kritzow. Besichtigt werden sollten unter anderem das...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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