Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Karl-Liebknecht-Platz 1, 17348 Woldegk |
Telefon: | 03963256538 |
Fax: | 03963256565 |
E-Mail: | r.lepczyk@amt-woldegk.de |
Anschrift: | Zum Amtsbrink 2, 17181 Waren (Müritz) |
Telefon: | 0395570872404 |
Fax: | 03955708765965 |
E-Mail: | info@lk-seenplatte.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstr. 1, 17355 Strasburg |
Telefon: | 03975327231 |
Fax: | 03975327261 |
E-Mail: | marion.boehm@strasburg.de |
Anschrift: | Prenzlauer Straße 2, 17258 Feldberger Seenlandschaft |
Telefon: | 03983125024 |
Fax: | 03983120807 |
E-Mail: | info@feldberg.de |
Anschrift: | Lindenstraße 63, 17033 Neubrandenburg |
Telefon: | 03955552240 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Riemannstraße 42, 17098 Friedland |
Telefon: | 03960127773 |
Fax: | 03960127750 |
E-Mail: | stadt@friedland-mecklenburg.de |
Anschrift: | Templiner Str. 17, 17268 Boitzenburger Land |
Telefon: | 03988961441 |
Fax: | 03988961458 |
E-Mail: | rakow@gemeinde-boitzenburger-land.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Petersdorf bei Woldegk liegt etwa 19 km südöstlich von Neubrandenburg. Vor allem seine Lage am Naturpark Feldberger Seenlandschaft macht Petersdorf zu einem beliebten Ausflugsziel für Besucher.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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