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Lohnsteuerhilfe Benz (bei Wismar) (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Pokrenter Str. 32, 19209 Lützow
Telefon:03887422811
Fax:03887422665
E-Mail:margitta.kolewe@vlh.de
Anschrift:Vitus-Bering-Str. 34, 18106 Rostock
Telefon:03811200758
Fax:03811200758
E-Mail:otto.roeseler@vlh.de
Anschrift:Ratzeburger Str. 11, 18109 Rostock
Telefon:03817698735
E-Mail:reinhard.wagner@vlh.de
Anschrift:Neustrelitzer Str. 5a, 18109 Rostock
Telefon:03811204368
Fax:03811204368
E-Mail:karin.philippi@vlh.de
Anschrift:Mühlenstr. 9, 18119 Warnemünde
Telefon:03815194700
Fax:03815194701
E-Mail:angelika.ziemer@vlh.de
Anschrift:Poststr. 37, 18119 Warnemünde
Telefon:03815191527
Fax:03815194716
E-Mail:olga.roehrdanz@vlh.de
Anschrift:Dorfstr. 29, 19243 Harst
Telefon:03885290420
Fax:03885290419
E-Mail:birgit.schlenker@vlh.de
Anschrift:Ludwigsluster Str. 29, 19370 Parchim
Telefon:03871443102
E-Mail:cindy.agarius@vlh.de
Anschrift:Fritz-Reuter-Str. 8, 19370 Parchim
Telefon:03871267095
Fax:03871264288
E-Mail:volker.andrees@vlh.de
Anschrift:Marienstr. 32a, 19386 Lübz
Telefon:03873122584
Fax:03873122584
E-Mail:britta.grosse@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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