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Der Gewerbeeintrag Bootsfahrschule Likedeeler in Stralsund ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.
Bootsfahrschule Likedeeler
Wir bilden Sie im Hafen Stralsund für die Bootsführerschein Prüfungen aus.
Sie erhalten Ihre Ausbildung für den Sportbootführerschein und alle anderen Lehrgänge auf dem Motorschiff Likedeeler im Stralsunder Stadthafen. Die praktische Ausbildung für den Sportbootführerschein fahren wir auf unserem, besonders für Fahranfänger geeigneten „Pitti“.
Die theoretische Ausbildung findet entweder in Abendkursen (4 Wochen, jeweils Dienstag und Donnerstag, 19-21 Uhr) oder in Wochenkursen (Sonntag bis Freitag, jeweils 10-16 Uhr) statt.
Besonders beliebt bei unseren Schülern ist die Ferienfahrschule, weil sie ganz entspannt im Urlaub lernen und gleichzeitig auf unserem Schiff wohnen können. Ausführliche Infos finden Sie bei den einzelnen Kursen.
Für die praktische Ausbildung vereinbaren wir individuelle Termine.
Die Hansestadt Stralsund wird, aufgrund ihrer Lage an einer Meerenge der Ostsee, auch als Tor zur Insel Rügen bezeichnet. Die Stadt gehört zu den vier Oberzentren des Landes und seit 2002 zum...
Weitere Einträge zu Fahrschule in Stralsund im Branchenbuch
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
Geschichte der Fahrschule
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Führerschein
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Fahrschulunterricht
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.