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Im ersten Sozialgesetzbuch sind die allgemeinen Aufgaben des Sozialgesetzbuches festgeschrieben. Hier kann man die Definitionsvorschriften sowie allgemeingültige Verfahrensvorschriften nachlesen. Als das älteste der Sozialgesetzbücher ist das SGB I bereits 1976 in Kraft getreten und bezeichnet den Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches.