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Fahrschule in Braunschweig im Branchenbuch


Fahrschule bartsch UG (haftungsbeschränkt) im Branchenbuch Braunschweig

Neustadtring 16 A, 38114 Braunschweig


0531 303300

https://www.fahrschule-bartsch.de


Der Gewerbeeintrag Fahrschule bartsch UG (haftungsbeschränkt) in Braunschweig ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule, Schulen.

Fahrschule bartsch UG (haftungsbeschränkt)

Willkommen bei deiner Fahrschule bartsch UG (Haftungsbeschränkt) in Braunschweig Mitte. Ob Du deinen Führerschein in zwei oder vier Wochen, in den Ferien, oder doch lieber ganz entspannt machen möchtest, entscheidest Du ganz allein, denn Du hast bei uns alle Möglichkeiten! Unser freundliches und hilfsbereites Team berät Dich gerne während unserer Öffnungszeiten in all unseren Filialen. Alles was Du beachten musst, sind unsere Öffnungszeiten. Aber natürlich sind wir auch telefonisch oder über WhatsApp für Dich zu erreichen. Du, deine Wünsche und der Erfolg deiner Führerscheinausbildung stehen bei uns immer im Mittelpunkt. Komm vorbei, ganz unverbindlich, wir freuen uns auf Dich!

Anschrift

StraßeNeustadtring 16 A
PLZ, Ort38114 Braunschweig
Koordinaten52.2728,10.5074

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag16:30 - 20:00
Dienstaggeschlossen
Mittwoch16:30 - 20:00
Donnerstaggeschlossen
Freitag13:30 - 17:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Die Geschäftszeiten sind unsere Büro- & Theoriezeiten. Wenn Du Fragen zum Führerschein hast, ruf am besten einfach an!

Weitere Informationen

ProdukteFahrschule, Führerschein
DienstleistungenFahrschule

Akzeptierte Zahlungsmittel

Banküberweisung, Bargeld, Bargeld, Rechnung

Schnellaktionen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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