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Lohnsteuerhilfe Barsinghausen (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Am Ehrenmal 1a, 31180 Giesen
Telefon:05121268856
E-Mail:gabriele.hubertz@vlh.de
Anschrift:Gräsebilde 19, 31604 Raddestorf
Telefon:05765942634
Fax:05765942635
E-Mail:andrea.kleinschmidt@vlh.de
Anschrift:Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 15, 31582 Nienburg/Weser
Telefon:015780414656
E-Mail:martin.keiter@vlh.de
Anschrift:Am Buchenbusch 3, 32699 Extertal
Telefon:052624349
Fax:05262995887
E-Mail:astrid.wendel@vlh.de
Anschrift:Mühlenstr. 7, 31619 Binnen
Telefon:05023988848
E-Mail:regina.farkas@vlh.de
Anschrift:Lönsweg 25, 31089 Duingen
Telefon:05121708210
Fax:05121708219
E-Mail:daniel.stach@vlh.de
Anschrift:Schwarze Riehe 31, 31199 Diekholzen
Telefon:051212835501
E-Mail:marina.maneke@vlh.de
Anschrift:An der Vormasch 6, 31061 Alfeld
Telefon:05181855659
E-Mail:patricia.fischer@vlh.de
Anschrift:Gartenstr. 16, 31613 Wietzen
Telefon:050221233
E-Mail:erwin.stepper@vlh.de
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BVBB Lohnsteuerhilfeverein e. V.
51.8 km von Barsinghausen
Anschrift:Bahnhofstr. 12, 32825 Blomberg
Telefon:05235477901
Fax:052355033559
E-Mail:steding@bvbb.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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