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Lohnsteuerhilfe Langenhagen (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:An der Schmiede 9, 30982 Pattensen
Telefon:05066604756
E-Mail:tanja.wilke@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstraße 13, 31542 Bad Nenndorf
Telefon:017631499768
Sprechzeiten:MO 9-12
DO 9-12 und 15-17
Öffnungs­zeiten:MO 9-12
DO 9-12 und 15-17
Anschrift:Kleine Bünte 1a, 31559 Hohnhorst
Telefon:057237890047
Fax:057239081252
E-Mail:melanie.bruenger@vlh.de
Anschrift:Meerweg 10, 31180 Giesen
Telefon:051219329171
Fax:051219329203
E-Mail:marina.martin-gyoeri@vlh.de
Anschrift:Zum Alten Schulland 9, 31535 Neustadt
Telefon:050349599393
Fax:050349599395
E-Mail:renata.sommerfeld@vlh.de
Anschrift:Malvenweg 7, 29225 Celle
Telefon:0514147798
Fax:05141940769
E-Mail:christel.prien@vlh.de
Anschrift:Am Ehrenmal 1a, 31180 Giesen
Telefon:05121268856
E-Mail:gabriele.hubertz@vlh.de
Anschrift:Breslauer Str. 18, 29339 Wathlingen
Telefon:051444949810
E-Mail:birgit.jung@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 38, 31171 Nordstemmen
Telefon:050694728980
E-Mail:hella.person@vlh.de
Anschrift:Fabricestr. 36, 29221 Celle
Telefon:0514121121
E-Mail:sabine.matthes-jaenecke@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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