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Gerichtsvollzieher in Groß Twülpstedt - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(8)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Hersbruck
16.26 km von Groß Twülpstedt
Anschrift:Stobenstr. 5, 38350 Helmstedt
Telefon:0535112030
Fax:05351120350
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Groß Twülpstedt
(21)
Obergerichtsvollzieher Rittmeier
0.9 km von Groß Twülpstedt
Anschrift:Klein Sisbecker Str. 15, 38464 Groß Twülpstedt
Telefon:053658229
Fax:05365941785
Sprechzeiten:Di+Do 8-9 Uhr AG Wolfsburg
(0)
Obergerichtsvollzieher Zuleger
9.49 km von Groß Twülpstedt
Anschrift:Reislinger Str. 59, 38446 Wolfsburg
Telefon:0536154689
Fax:0536154616
Sprechzeiten:Mo+Mi 8-9 Uhr AG Wolfsburg
(3)
Gerichtsvollzieherin Baumann
22.27 km von Groß Twülpstedt
Anschrift:Distelheide 13, 38104 Braunschweig
Telefon:05312371488
Sprechzeiten:Di 10:30-11:30 Uhr Do 9:30-10:30 Uhr (im AG Wolfenbüttel)
(21)
Gerichtsvollzieherin Bering
27.53 km von Groß Twülpstedt
Anschrift:Bohlweg 47, 38100 Braunschweig
Telefon:053161834833
Sprechzeiten:Di+Do 11-12 Uhr (im AG Wolfenbüttel)
(1)
Gerichtsvollzieherin Thürmer
27.53 km von Groß Twülpstedt
Anschrift:Bohlweg 47, 38100 Braunschweig
Telefon:053161834837
Fax:053161834835
Sprechzeiten:Mo+Mi 8-9 Uhr AG Wolfsburg
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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