Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
|
Obergerichtsvollzieher Kulik ist im Amtsgerichtsbezirk Bersenbrück tätig. Den Zuständigkeitsbereich eines Gerichtsvollziehers kann man normalerweise bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts oder auf der Website des Amtsgerichts in Erfahrung bringen. Gerichtsvollzieheraufträge sind im Allgemeinen an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle zu richten.
Top 3 der häufigsten Fragen aus den Gerichtsvollzieher-FAQ |
Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Obergerichtsvollzieher Kulik in Bersenbrück. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Obergerichtsvollzieher Kulik in Bersenbrück können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.
Bersenbrück liegt an der Hase. Das 1924 gegründete Museum im Stiftshof thematisiert den Landkreis Osnabrück, in welchem sich Bersenbrück befindet. Bersenbrück wurde erstmals 1221 erwähnt und umfasst...
mehrSie haben alle Informationen, Kontaktdaten und Öffnungszeiten zu Obergerichtsvollzieher Kulik in Bersenbrück problemlos auf ortsdienst.de gefunden? Dann teilen Sie uns jetzt Ihre Meinung zu unserem Portal mit, indem Sie die einzelnen Einträge auf ortsdienst.de bewerten!
Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.