Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück |
Telefon: | 05415010 |
Fax: | 05415014402 |
E-Mail: | info@landkreis-osnabrueck.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Elisabethstraße 14-16, 49808 Lingen |
Telefon: | 059191440 |
Fax: | 05919144131 |
E-Mail: | bauordnungsamt@lingen.de |
Anschrift: | Ordeniederung 1, 49716 Meppen |
Telefon: | 05931440 |
Fax: | 05931443621 |
E-Mail: | info@emsland.de |
Anschrift: | Hannoversche Straße 6-8, 49084 Osnabrück |
Telefon: | 05413233173 |
Fax: | 05413234399 |
E-Mail: | umwelt@osnabrueck.de |
Anschrift: | van-Delden-Str. 1-7, 48529 Nordhorn |
Telefon: | 05921961612 |
Fax: | 059219651612 |
E-Mail: | info@grafschaft.de |
Anschrift: | Eschstr. 29, 49661 Cloppenburg |
Telefon: | 04471150 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | kreishaus@lkclp.de |
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Fürstenau im Landkreis Osnabrück liegt südwestlich der Ankumer Höhe und wird vom Fürstenauer Mühlenbach durchflossen. Schon 1344 wurde Fürstenau als "Vorstenowe" urkundlich erwähnt und erhielt im...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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