Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen |
Telefon: | 0581820 |
Fax: | 058182445 |
E-Mail: | info@landkreis-uelzen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow |
Telefon: | 058411200 |
Fax: | 05841120278 |
E-Mail: | info@luechow-dannenberg.de |
Anschrift: | Neue Sülze 35, 21335 Lüneburg |
Telefon: | 041313090 |
Fax: | 041313093546 |
E-Mail: | stadt@stadt.lueneburg.de |
Anschrift: | Auf dem Michaeliskloster 8, 21335 Lüneburg |
Telefon: | 04131260 |
E-Mail: | info@landkreis.lueneburg.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 32, 29410 Salzwedel |
Telefon: | 03901840504 |
Fax: | 03901840208 |
E-Mail: | info@altmarkkreis-salzwedel.de |
Anschrift: | Fritz-Reuter-Straße 3, 19258 Boizenburg |
Telefon: | 03884738551 |
Fax: | 03884738540 |
E-Mail: | info@amtboizenburgland.de |
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Stoetze befindet sich am Rande der Göhrde und an der Lüneburger Heide. Der Ort ist nur ca. 25 km von der Kreisstadt Uelzen entfernt gelegen. Die urkundliche Ersterwähnung von Stoetze datiert in das Jahr...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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