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Lohnsteuerhilfe Dettum (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Schützenstr. 1, 31224 Peine
Telefon:05171805310
Fax:05171805311
E-Mail:sonja.ruediger@vlh.de
Anschrift:Bozener Str. 13, 38640 Goslar
Telefon:053213349262
Fax:05321319196
E-Mail:petra.nordengruen@vlh.de
Anschrift:Auf dem Sande 7, 38524 Sassenburg
Telefon:0537162056
Fax:05371960619
E-Mail:edeltraut.wegert@vlh.de
Anschrift:Gartenstr. 3, 39646 Oebisfelde
Telefon:039002985497
E-Mail:sandra.peters@vlh.de
Anschrift:Dornbergsweg 30, 38855 Wernigerode
Telefon:03943633658
E-Mail:leni.schade@vlh.de
Anschrift:Schlehenweg 6, 38471 Rühen
Telefon:05367982826
Fax:05367982827
E-Mail:alexandra.felis@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 8, 38536 Meinersen
Telefon:05372974410
Fax:05372974412
E-Mail:claus-dieter.meyer@vlh.de
Anschrift:Quedlinburger Str. 27, 38820 Halberstadt
Telefon:0394124944
E-Mail:margarete.vaupel@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 2, 38539 Mueden
Telefon:053759834600
E-Mail:annika.hustedt@vlh.de
Anschrift:Husarenstr. 16e, 38889 Blankenburg
Telefon:039443086
Fax:039449547220
E-Mail:birgit.wodara@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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