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In einer Hochschule oder Universität findet wissenschaftliche Lehre in Form eines Studiums statt. Die Hochschule bildet eine Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden und besitzt besondere Rechte der Selbstverwaltung Dazu gehören die Festlegung und Umsetzung von Studienplänen sowie die Verleihung akademischer Grade.
Als Hochschulabschluss wird der nach einem Hochschulstudium verliehene akademische Grad bezeichnet. Diese Abschlüsse können von staatlichen Universitäten, Hochschulen, Technischen Universitäten, Kunsthochschulen, Fachhochschulen und kirchlichen Hochschulen verliehen werden.
In Deutschland gibt es folgende akademische Grade: Diplom, Diplom (FH), Doktorgrad, Bachelor, Master, Akademiebrief und Magister.
Viele Universitäten gingen aus mittelalterlichen Domschulen oder Klosterschulen hervor, in denen bereits im 6. Jahrhundert unterrichtet wurde. Die wohl ältesten europäischen Universitäten befinden sich in Prag und Wien. 1379 wurden die Universitäten in Erfurt und 1385 in Heidelberg gegründet.