Telefon: | 0203 94000 |
Fax: | 0203-283 4108 |
E-Mail: | amt-fuer-soziales-und-wohnen@stadt-duisburg.de |
Öffnungszeiten: | bitte telefonisch erfragen |
Sie möchten sich gern über Themen wie Sozialer Wohnungsbau, Wohngeld oder Wohnberechtigungsschein in Duisburg bei der Wohnungsbehörde persönlich informieren? Da bietet sich ein Besuch beim Wohnungsamt an. An dieser Stelle stellt ortsdienst.de Ihnen die Telefonnummer, Adresse und E-Mail der Abteilung für Wohngeld bzw. Wohnangelegenheiten zur Verfügung.
Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Amt für Soziales und Wohnen in Duisburg. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Amt für Soziales und Wohnen in Duisburg können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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