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Lohnsteuerhilfe Südostviertel (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Friedrich-Engels-Allee 193, 42285 Wuppertal
Telefon:020287056154
Fax:020276938772
E-Mail:helma.cohrs@vlh.de
Anschrift:Werth 103, 42275 Wuppertal
Telefon:02022545554
E-Mail:hansjoerg.grunau@vlh.de
Anschrift:Heinz-Kluncker-Str. 1, 42285 Wuppertal
Telefon:02024969845
Fax:02028704935
E-Mail:wilfried.giertz@vlh.de
Anschrift:Wasserstr. 155, 46284 Dorsten
Telefon:02362790293
Fax:02362790294
E-Mail:gabriele.tegethoff-hecker@vlh.de
Anschrift:Corneliusstr. 2, 42329 Wuppertal
Telefon:02027387740
Fax:02023099139
E-Mail:christel.pampus@vlh.de
Anschrift:Carl-Schurz-Str. 35, 42117 Wuppertal
Telefon:02024265297
E-Mail:angelika.bruland@vlh.de
Anschrift:Niesmannshof 42, 46535 Dinslaken
Telefon:02064733366
E-Mail:eva.hartmann@vlh.de
Anschrift:Königstr. 69a, 58300 Wetter
Telefon:023356849652
E-Mail:arndt.klups@vlh.de
Anschrift:Spickufer 12, 44149 Dortmund
Telefon:02319766888
Fax:02311896324
E-Mail:sabine.bargel@vlh.de
Öffnungs­zeiten:Mo 09-11, 15-19
Di 09-11, 16-19
Mi 09-11
Do 09-11, 16-19
Fr 11-17
Anschrift:Stegerfeld 2b, 46569 Hünxe
Telefon:02858836027
E-Mail:metin.menguelogul@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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