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Fahrschule in Euskirchen im Branchenbuch


Fahrschule Young-Drive im Branchenbuch Euskirchen

Eifelring 28, 53879 Euskirchen


02251 5061723

http://www.young-drive.de


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Young-Drive in Euskirchen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule, Schulen.

Fahrschule Young-Drive

Kraftverkehrsmeister - Lehrerlaubnis für alle Klassen. Nach seinem Abschluss auf der Realschule mit Mittlerer Reife machte er eine Ausbildung zum Koch. 1995 begann er einen neuen Lebensabschnitt bei der Bundeswehr als Fallschirmjäger. Zur Jahrtausendwende schließlich wechselte er die Truppe intern und begann mit der Ausbildung zum Fahrlehrer für die Klassen BE und CE  im Jahre 2006 fügte noch die Klassen A und DE als Lehrberechtigung hinzu und besitzt somit die Lehrerlaubnis für alle Klassen. In den Jahren 2001_02 absolvierte er eine Ausbildung in der Abendschule zum Bürokaufmann. Im Dezember 2007 begann er mit der Abendschule zum Kraftverkehrsmeister und beendete diese November 2009.

Anschrift

StraßeEifelring 28
PLZ, Ort53879 Euskirchen
Koordinaten50.6515,6.78882
KFZ-Navigation50.6515,6.78882

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag09:00 - 21:00
Dienstag09:00 - 21:00
Mittwoch09:00 - 21:00
Donnerstag09:00 - 21:00
Freitag09:00 - 21:00
Samstag09:00 - 21:00
Sonntaggeschlossen

oder nach vereinbahrung 

Bildergalerie

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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