Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Zollernstraße 20, 52070 Aachen |
Telefon: | 024151987001 |
Fax: | 024151982268 |
E-Mail: | umweltamt@staedteregion-aachen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler |
Telefon: | 0240371300 |
Fax: | 0240371618 |
E-Mail: | josef.boehmer@eschweiler.de |
Anschrift: | Reumontstraße 1, 52058 Aachen |
Telefon: | 024143236001 |
Fax: | 02414323699 |
E-Mail: | umwelt@mail.aachen.de |
Anschrift: | Bismarckstr. 16, 52351 Düren |
Telefon: | 02421220 |
Fax: | 02421221010900 |
E-Mail: | mail@kreis-dueren◦de |
Anschrift: | Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg |
Telefon: | 02452130 |
Fax: | 02452131100 |
E-Mail: | info@kreis-heinsberg.de |
Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim |
Telefon: | 022718317019 |
Fax: | 022718327010 |
E-Mail: | info@rhein-erft-kreis.de |
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Stolberg (Rheinland) liegt im Kreis Aachen und wurde 1118 erstmals urkundlich erwähnt. Auch als Kupferstadt bekannt, ist Stolberg gegliedert in Atsch, Breinig, Breinigerberg, Büsbach, Donnerberg, Dorff...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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