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Gerichtsvollzieher in Gummersbach - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Rostinger Str. 50, 53639 Königswinter
Telefon:015121730175
Fax:022448713016
Sprechzeiten:Mo 8-9 Uhr Mi 13-14 Uhr
11 - 11 von 11
Weitere Behörden in der Nähe von Gummersbach
(0)
Gerichtsvollzieherin Spisla
1 km von Gummersbach
Anschrift:Bunsenstraße 5, 51647 Gummersbach
Telefon:022612908617
Fax:022612908618
Sprechzeiten:Di+Do 14-15 Uhr
(18)
Gerichtsvollzieherin Wenzel
1 km von Gummersbach
Anschrift:Friedrichstr. 15, 51643 Gummersbach
Telefon:02261921015
Fax:02207847682
Sprechzeiten:Di+Do 9-10 Uhr
(13)
Gerichtsvollzieherin Zock
1 km von Gummersbach
Anschrift:Friedrichstr. 15, 51643 Gummersbach
Telefon:02261921014
Fax:02245915739
Sprechzeiten:Di+Do 9-10 Uhr
(12)
Gerichtsvollzieher Boxberg
14.73 km von Gummersbach
Anschrift:Langenbick 29a, 51688 Wipperfürth
Telefon:022672584
Fax:02267888348
Sprechzeiten:Mo+Do 15-16 Uhr Mi 8-9 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Gattinger
15.15 km von Gummersbach
Anschrift:Flurstr. 12, 51688 Wipperfürth
Telefon:02267829057
Fax:02267829058
Sprechzeiten:Di+Mi 9-10 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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