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Gerichtsvollzieher in Bad Wünnenberg - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Gerichtsvollzieher Dlugai
28.09 km von Bad Wünnenberg
Anschrift:Ziethenweg 111, 33104 Paderborn
Telefon:0525485714
Fax:01212591726358
Sprechzeiten:Di+Do 15-16 Uhr
11 - 11 von 11
Weitere Behörden in der Nähe von Bad Wünnenberg
(13)
Gerichtsvollzieher Salmen (Am Dorfe)
6.83 km von Bad Wünnenberg
Anschrift:Am Dorfe 9, 33181 Bad Wünnenberg
Telefon:02953964900
Fax:02953964677
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr Mi 15-16 Uhr (Ükern 7 in Paderborn)
(0)
Gerichtsvollzieher Salmen (Wewelsburger Str.)
7.43 km von Bad Wünnenberg
Anschrift:Wewelsburger Str. 7, 33181 Bad Wünnenberg
Telefon:02957984835
Sprechzeiten:Di+Do 15-16 Uhr
(7)
Gerichtsvollzieher Hunold
17.01 km von Bad Wünnenberg
Anschrift:Wilhelm-Hohoff- Weg 8, 59929 Brilon
Telefon:02961744464
Fax:02961744454
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr, Fr 13-14 Uhr (AG Medebach)
(23)
Gerichtsvollzieherin Ester
17.01 km von Bad Wünnenberg
Anschrift:Wasserstraße 9, 59929 Brilon
Telefon:02961978689
Sprechzeiten:Mo 15-16 Uhr Di 8-9 Uhr (Am Markt 8 Brilon)
(7)
Gerichtsvollzieher Ewers
17.53 km von Bad Wünnenberg
Anschrift:Am Markt 8, 59929 Brilon
Telefon:029619235974
Fax:032121458639
Sprechzeiten:Mo+Do 9-10 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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