Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich |
Telefon: | 021816016801 |
Fax: | 021816016899 |
E-Mail: | umweltschutz@rhein-kreis-neuss.de |
Anschrift: | Bergheimer Str. 67a, 41464 Neuss |
Telefon: | 02131903333 |
Fax: | 02131902488 |
E-Mail: | umwelt-stadtgruen@stadt.neuss.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Brinckmannstraße 7, 40225 Düsseldorf |
Telefon: | 02118991 |
Fax: | 02118929031 |
E-Mail: | info@duesseldorf.de |
Anschrift: | Limitenstraße 40, 41236 Mönchengladbach |
Telefon: | 02161258220 |
Fax: | 02161258279 |
E-Mail: | umwelt@moenchengladbach.de |
Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim |
Telefon: | 022718317019 |
Fax: | 022718327010 |
E-Mail: | info@rhein-erft-kreis.de |
Anschrift: | Sandstr. 25-27, 40878 Ratingen |
Telefon: | 021025500 |
Fax: | 021025509250 |
E-Mail: | stadt@ratingen.de |
Anschrift: | Rathausmarkt 3, 41747 Viersen |
Telefon: | 02162390 |
Fax: | 02162391803 |
E-Mail: | post@kreis-viersen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Im südwestlichen Teil des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, im Regierungsbezirk Düsseldorf befindet sich der Rhein-Kreis Neuss. Dieser umfasst die Städte Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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