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Nachlassgerichte in Flörsheim-Dalsheim - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(26)
Nachlassgericht Bad Kreuznach
31.78 km von Flörsheim-Dalsheim
Anschrift:Ringstr. 79, 55543 Bad Kreuznach
Telefon:06717080
Fax:0671708272
E-Mail:agkh@ko.mjv.rlp.de
(6)
Nachlassgericht Bad Kreuznach Außenstelle
32.88 km von Flörsheim-Dalsheim
Anschrift:Hofgartenstr. 2, 55545 Bad Kreuznach
Telefon:06717080
Fax:0671708272
E-Mail:agkh@ko.mjv.rlp.de
(29)
Nachlassgericht Groß-Gerau
33.96 km von Flörsheim-Dalsheim
Anschrift:Europaring 11-13, 64521 Groß-Gerau
Telefon:0615217002
Fax:0615253536
E-Mail:redaktion@ag-grossgerau.justiz.hessen.de
(43)
Nachlassgericht Neustadt an der Weinstraße
34.03 km von Flörsheim-Dalsheim
Anschrift:Robert-Stolz-Str. 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon:063214010
Fax:06321401291
E-Mail:agnw@zw.mjv.rlp.de
(31)
Nachlassgericht Weinheim
35.29 km von Flörsheim-Dalsheim
Anschrift:Ehretstr. 11, 69469 Weinheim
Telefon:062019820
Fax:06201982251
E-Mail:poststelle@agweinheim.justiz.bwl.de
(66)
Nachlassgericht Mainz (Ernst-Ludwig-Str.)
38.6 km von Flörsheim-Dalsheim
Anschrift:Ernst-Ludwig-Str. 7, 55116 Mainz
Telefon:061311410
Fax:061311416090
E-Mail:nachlassgericht.mainz@ko.mjv.rlp.de
(24)
Nachlassgericht Mainz (Diether-von- Isenburg-Str.)
38.65 km von Flörsheim-Dalsheim
Anschrift:Diether-von- Isenburg-Str., 55116 Mainz
Telefon:061311410
Fax:061311416090
E-Mail:nachlassgericht.mainz@ko.mjv.rlp.de
(40)
Nachlassgericht Darmstadt
39.43 km von Flörsheim-Dalsheim
Anschrift:Mathildenplatz 15 , 64283 Darmstadt
Telefon:061519920
Fax:061519925050
E-Mail:verwaltung@ag-darmstadt.justiz.hessen.de
(15)
Nachlassgericht Rüsselsheim
40.04 km von Flörsheim-Dalsheim
Anschrift:Johann-Sebastian-Bach-Str. 45, 65428 Rüsselsheim
Telefon:061422030
Fax:06142203100
E-Mail:verwaltung@ag-ruesselsheim.justiz.hessen.de
(9)
Nachlassgericht Schwetzingen
40.09 km von Flörsheim-Dalsheim
Anschrift:Zeyherstr. 6, 68723 Schwetzingen
Telefon:06202810
Fax:0620281350
E-Mail:poststelle@agschwetzingen.justiz.bwl.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Nachlassgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Nachlassgericht in Flörsheim-Dalsheim? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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