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Nachlassgerichte haben mehrere wichtige Aufgaben, von denen zunächst die Erteilung des Erbscheins zu nennen ist. Des Weiteren ist das Nachlassgericht für die Verwahrung sowie die Eröffnung von Erbverträgen sowie Testamenten zuständig. Ebenso werden Erbausschlagungserklärungen am Nachlassgericht entgegengenommen. Darüber hinaus können Nachlassgerichte für die Bestellung eines Nachlasspflegers sowie die Ernennung/ Entlassung eines Testamentsvollstreckers sorgen. Im Übrigen sind die Nachlassgerichte den jeweiligen Amtsgerichten zugeordnet bzw. bilden eine eigenständige Abteilung eines Amtsgerichts.