Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kondstr. 22 a, 56642 Kruft |
Telefon: | 026526774 |
E-Mail: | kindergarten@ortsgemeinde-kruft.de |
Anschrift: | Im Frohntal 6, 56745 Weibern |
Telefon: | 026551317 |
Anschrift: | Markstr. 62, 56332 Niederfell |
Telefon: | 0260769182 |
Anschrift: | von der Leyen Platz 6, 56330 Kobern-Gondorf |
Telefon: | 02607594 |
Anschrift: | Gartenstr. 1, 56290 Dommershausen |
Telefon: | 067621311 |
Anschrift: | Am Kehr 2, 56330 Kobern-Gondorf |
Telefon: | 026074544 |
Anschrift: | Schulstr. 11, 56283 Nörtershausen |
Telefon: | 026052323 |
Anschrift: | Schulstr. 8, 56630 56630 Kretz |
Telefon: | 026325050212 |
E-Mail: | kita.zwergenscheune-kretz@t-online.de |
Anschrift: | Gartenstr. 10, 56746 Kempenich |
Telefon: | 02655756 |
E-Mail: | kindergarten-kempenich@t-online.de |
Gamlen wurde schon 1252 erstmals schriftlich dokumentiert und befindet sich im Landkreis Cochem-Zell, in der Verbandsgemeinde Kaisersesch. Ein Besuch des nahe gelegenen, ehemaligen Klosters Rosenthal, sowie...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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