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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Dernbach (Pfalz)

Info zu Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau in der Pfalz
Telefon:06341940425
Fax:063419407425
E-Mail:frauenbuero@suedlicheweinstrasse.de
(0)
Integrationsbeauftragte Landau in der Pfalz
9.23 km von Dernbach (Pfalz)
Anschrift:Langstr. 9a, 76829 Landau in der Pfalz
Telefon:06341135025
Fax:06341885025
(3)
Ausländerbeauftragte Neustadt an der Weinstraße
15.15 km von Dernbach (Pfalz)
Anschrift:Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon:06321855467
Fax:06321855280
(0)
Leitstelle für Integration LandKreis Germersheim
26.85 km von Dernbach (Pfalz)
Anschrift:Tournuser Platz 1, 76726 Germersheim
Telefon:0727453310
Fax:072745315594
E-Mail:l.frey@kreis-germersheim.de
(4)
Gleichstellungsbeauftragte Stadt Bad Dürkheim
26.85 km von Dernbach (Pfalz)
Anschrift:Mannheimer Str. 24, 67098 Bad Dürkheim
Telefon:06322935129
(0)
Europabeauftragter der Stadt Kaiserslautern
28.2 km von Dernbach (Pfalz)
Anschrift:Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern
Telefon:06313651121
Fax:06313651129
(2)
Integrationsbeauftragter LandKreis Kaiserslautern
28.31 km von Dernbach (Pfalz)
Anschrift:Lauterstr. 8, 67657 Kaiserslautern
Telefon:06303806397
E-Mail:hueseyin.kocak@kaiserslautern-kreis.de
(0)
Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Südwestpfalz
28.52 km von Dernbach (Pfalz)
Anschrift:Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens
Telefon:06331809278
Fax:06331809273
E-Mail:s.morsch@lksuedwestpfalz.de
(0)
Gleichstellungsbeauftragte Pirmasens
29.58 km von Dernbach (Pfalz)
Anschrift:Exerzierplatz, 66953 Pirmasens
Telefon:06331842285
Fax:06331842540
E-Mail:angelikafallboehmer@pirmasens.de
(0)
Beirat für Migration und Integration Speyer
32.4 km von Dernbach (Pfalz)
Anschrift:Maximilianstr. 100, 67346 Speyer
Telefon:062326010904
Fax:062326010930
E-Mail:migrationsbeirat@stadt-speyer.de
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FAQ und Ratgeber Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte in Dernbach (Pfalz)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte

Der Integrationsbeauftragte (auch: Beauftragte für Migration und Integration) hat die Aufgabe in der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune die Belange von Migranten zu vertreten und sich für ihre Integration einzusetzen. Der Amtsinhaber wurde ehemals als Ausländerbeauftragter bezeichnet. Meist ist sein Amt an das Sozialministerium angegliedert. Außerdem gehört der Integrationsbeauftragte der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber an.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt innerhalb einer Behörde, eines Unternehmens, einer Kommune oder einer sozialen Einrichtung die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird auch als Frauenbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit bezeichnet. Sie arbeitet in einem Frauenbüro, Gleichstellungsamt oder einer Gleichstellungsstelle als Frauenvertreterin und nimmt so die im jeweiligen Unternehmen interne Aufgaben wahr, die der Gleichstellung dienen.

Flüchtling: Definition

Im Unterschied zum Migranten gilt ein Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention als eine Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder sich wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

Aufenthaltsgesetz

Im Aufenthaltsgesetz sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland geregelt. Das Gesetz umfasst Regelungen u.a. zum Familiennachzug. Außerdem ist der Aufenthalt zum Zweck von Ausbildung und Erwerbstätigkeit aus familiären, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in dem Gesetz geregelt.

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