Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchenstr. 10a, 66851 Mittelbrunn |
Telefon: | 063712500 |
Anschrift: | Schulstr. 18, 66894 Martinshöhe |
Telefon: | 063723592 |
E-Mail: | kita.martinshoehe@t-online.de |
Anschrift: | Amerikastr. 1, Gebäude E, 66482 Zweibrücken |
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Anschrift: | Bergstr. 16, 66978 Leimen |
Telefon: | 063971544 |
Anschrift: | Allensteinstr. 30, 66482 Zweibrücken |
Telefon: | 0633277596 |
E-Mail: | kikr-allensteinstr@kita-zweibruecken.de |
Anschrift: | Kirchweg 2, 67707 Schopp |
Telefon: | 063076151 |
E-Mail: | kita-schopp@evkirchepfalz.de |
Anschrift: | Talstr. 32, 66500 Hornbach |
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Anschrift: | Hohlstr. 22, 66482 Zweibrücken |
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Anschrift: | Pirminiusstr. 8, 66851 Queidersbach |
Telefon: | 0637118210 |
Anschrift: | Bergstr. 5, 67706 Krickenbach |
Telefon: | 063071594 |
E-Mail: | kita.krickenbach@bistum-speyer.de |
Petersberg wurde im frühen 18. Jahrhundert gegründet und befindet sich ist Teil der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen. Sehenswert sind vor allem die alljährliche Kirchweih und das Dorffest.
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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