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Kindergärten in Sachsen-Anhalt - Anschrift & Kontakt (Seite 9)

Info zu Kindergarten: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Lange Str. 35, 39171 Sülzetal
Telefon:03920521357
Anschrift:Breiter Weg 8 a, 39104 Magdeburg
Telefon:03915632700
Anschrift:Nienburger Allee 13, 6429 Nienburg (Saale)
Telefon:03472122122
Anschrift:Schopfenstr. 15, 98528 Suhl
Telefon:03681461601
Anschrift:Schulstr. 1 a, 39435 Bördeaue
Telefon:0392682834
Anschrift:Siedlungsweg 15a, 39240 Barby
Telefon:039295419917
Anschrift:Karl-Marx-Str. 21, 39245 Gommern
Telefon:03920051633
Anschrift:Karlstr. 8, 39444 Hecklingen
Telefon:03925280348
Anschrift:Am Anger 4, 39171 Sülzetal
Telefon:03920520070
Anschrift:Skorpionstr. 7, 39118 Magdeburg
Telefon:0391614192
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FAQ und Ratgeber Kindergarten
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Kindergarten in Sachsen-Anhalt? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Kindergarten

Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.

Aufgaben der KITA

Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.

Geschichte des Kindergartens

Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.

Rechtsanspruch auf KITA-Plätze

Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.

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