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Gerichtsvollzieher in Magdeburg - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(10)
Obergerichtsvollzieherin Arnold
1.19 km von Magdeburg
Anschrift:Regierungsstr. 37e, 39104 Magdeburg
Telefon:039159756330
Fax:039132226880915
Sprechzeiten:Mo 15-16 Uhr
Mi 9-10 Uhr
(13)
Obergerichtsvollzieher Schumacher
1.62 km von Magdeburg
Anschrift:Halberstädter Str. 66, 39112 Magdeburg
Telefon:03915584348
Fax:039155749228
Sprechzeiten:Di 15:30-16:30 Uhr Do 8-9 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Schneider
1.62 km von Magdeburg
Anschrift:Halberstädter Str. 66, 39112 Magdeburg
Telefon:039152089328
Fax:03916076266
Sprechzeiten:Di 15:30-16:30 Uhr Do 8-9 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Thiem
2.91 km von Magdeburg
Anschrift:Halberstädter Str. 189, 39112 Magdeburg
Telefon:03916083875
Fax:039162716102
Sprechzeiten:Mo 8-9 Uhr Di 15-16 Uhr
(6)
Gerichtsvollzieherin Wiedon
2.91 km von Magdeburg
Anschrift:Halberstädter Str. 189, 39112 Magdeburg
Telefon:03914004222
Fax:032121422643
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr
Mi 9-10 Uhr
(14)
Obergerichtsvollzieherin Muth-Mittwollen
2.91 km von Magdeburg
Anschrift:Halberstädter Str. 189, 39112 Magdeburg
Telefon:03912565770
Fax:039161093499
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr
Mi 12-13 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Heyer
2.91 km von Magdeburg
Anschrift:Halberstädter Str. 189, 39112 Magdeburg
Telefon:03916109571
Fax:03916109571
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr
Mi 9-10 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Wegener
2.91 km von Magdeburg
Anschrift:Haeckelstr. 8 a, 39104 Magdeburg
Telefon:03916077428
Fax:039166264839
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 8:30-10 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Schumann
2.91 km von Magdeburg
Anschrift:Halberstädter Str. 189, 39112 Magdeburg
Telefon:03912803434
Fax:03912803435
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr
Mi 9-10 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieherin Picha
3.84 km von Magdeburg
Anschrift:Rosengrund 7, 39130 Magdeburg
Telefon:03917347445
Fax:03917347441
Sprechzeiten:Mi 15-16 Uhr Do 11-12 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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