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Lohnsteuerhilfe Angersdorf (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hauptstr. 185, 06528 Blankenheim
Telefon:03465961519
Fax:034659617190
E-Mail:petra.henning@vlh.de
Anschrift:Schnorrstr. 14, 04229 Leipzig
Telefon:03414222523
E-Mail:katrin.oppitz@vlh.de
Anschrift:Untere Bahnhofstr. 34, 06333 Hettstedt
Telefon:03476810021
E-Mail:silke.adolf@vlh.de
Anschrift:Ring der Bauarbeiter 28, 06766 Bitterfeld-Wolfen
Telefon:0349361813
E-Mail:anke.ennullat@vlh.de
Anschrift:Trufanow-Str. 41, 04105 Leipzig
Telefon:03415649040
E-Mail:hans-juergen.schoebe@vlh.de
Anschrift:Gottschedstr. 18, 04109 Leipzig
Telefon:034123064852
Fax:03414623681
E-Mail:mike.raila@vlh.de
Anschrift:Frickestr. 2, 04105 Leipzig
Telefon:03415614983
E-Mail:petra.schwinger@vlh.de
Anschrift:Pfaffendorfer Str. 20, 04105 Leipzig
Telefon:03419839957
Fax:03419839958
E-Mail:holger.hoffmann@vlh.de
Anschrift:Zschortauer Str. 76, 04129 Leipzig
Telefon:03419106852
Fax:03412337595
E-Mail:annett.onasch@vlh.de
Anschrift:Nordstr. 4, 06766 Bitterfeld-Wolfen
Telefon:03494383164
E-Mail:cornelia.balzer@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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