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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Seeland (Seite 7)

Info zu Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Yorckstr. 4-11, 10965 Berlin
Telefon:030902983133
Fax:030902982515
E-Mail:regina.reinke@ba-fk.berlin.de
Anschrift:John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin
Telefon:030902776263
Fax:030902776344
E-Mail:integrationsbeauftragte@ba-ts.berlin.de
Anschrift:Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin
Telefon:03090293206061
Fax:030902932055
E-Mail:elena.marburg@ba-mh.verwalt-berlin.de
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Migrationsbeauftragter Neukölln
349.74 km von Seeland
Anschrift:Karl-Marx-Str. 83, 12043 Berlin
Telefon:030902392951
Fax:030902393742
E-Mail:arnold.mengelkoch@bezirksamt-neukoelln.de
Anschrift:Schlossplatz, 31582 Nienburg
Telefon:05021967686
E-Mail:integration@kreis-ni.de
Anschrift:Puschkinplatz 12, 15306 Seelow
Telefon:03346850487
Fax:03346850420
E-Mail:birgit_gruber@landkreismol.de
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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte

Der Integrationsbeauftragte (auch: Beauftragte für Migration und Integration) hat die Aufgabe in der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune die Belange von Migranten zu vertreten und sich für ihre Integration einzusetzen. Der Amtsinhaber wurde ehemals als Ausländerbeauftragter bezeichnet. Meist ist sein Amt an das Sozialministerium angegliedert. Außerdem gehört der Integrationsbeauftragte der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber an.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt innerhalb einer Behörde, eines Unternehmens, einer Kommune oder einer sozialen Einrichtung die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird auch als Frauenbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit bezeichnet. Sie arbeitet in einem Frauenbüro, Gleichstellungsamt oder einer Gleichstellungsstelle als Frauenvertreterin und nimmt so die im jeweiligen Unternehmen interne Aufgaben wahr, die der Gleichstellung dienen.

Flüchtling: Definition

Im Unterschied zum Migranten gilt ein Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention als eine Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder sich wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

Aufenthaltsgesetz

Im Aufenthaltsgesetz sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland geregelt. Das Gesetz umfasst Regelungen u.a. zum Familiennachzug. Außerdem ist der Aufenthalt zum Zweck von Ausbildung und Erwerbstätigkeit aus familiären, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in dem Gesetz geregelt.

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