Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstr. 15, 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark) |
Telefon: | 03938828508 |
Anschrift: | Jeseritzer Dorfstr. 29, 39638 Gardelegen |
Telefon: | 039087358 |
Anschrift: | Alte Poststr. 24, 39517 Burgstall |
Telefon: | 0393644423 |
Anschrift: | Dorfstr. 5, 39596 Hassel |
Telefon: | 03931215603 |
Anschrift: | Fuchsturmweg 14, 07749 Jena |
Telefon: | 03641449772 |
Anschrift: | Schönwalder Chaussee 16 a, 39517 Tangerhütte |
Telefon: | 0393528423 |
Anschrift: | Ernst-Thälmann-Str. 77, 29410 Salzwedel |
Telefon: | 03901475326 |
Anschrift: | Neustädter Ring 4, 39517 Tangerhütte |
Telefon: | 0393528321 |
Anschrift: | Hauptstr. 12, 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark) |
Telefon: | 03939082099 |
Anschrift: | Am Unterhorstweg 28, 39122 Magdeburg |
Telefon: | 03914016115 |
Nördlich von Gardelegen befindet sich das beschauliche Holzhausen. Der Ortsteil von Bismark ist ein echter Geheimtipp für Erholungssuchende: Die beeindruckende Altmarklandschaft rund um Holzhausen bietet...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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