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Lohnsteuerhilfe Schernebeck (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Burgstr. 45, 39638 Gardelegen
Telefon:03907777641
E-Mail:dana.siegel@vlh.de
Anschrift:Gartenstr. 16, 39524 Schönhausen
Telefon:03932338044
Fax:03932338225
E-Mail:brunhilde.tannhaeuser@vlh.de
Anschrift:Fasanenweg 3, 39291 Schermen
Telefon:03921986871
Fax:03921944428
E-Mail:michael.hoppe@vlh.de
Anschrift:Lindenallee 29a, 39638 Gardelegen
Telefon:03907730689
E-Mail:angelika.stolle@vlh.de
Anschrift:Dorfstr. 11, 39307 Jerichow
Telefon:03934850434
Fax:03934850661
E-Mail:margrit.rauer@vlh.de
Anschrift:Hagenstr. 35, 39340 Haldensleben
Telefon:03904720433
Fax:03904720433
E-Mail:anke.dittmar@vlh.de
Anschrift:Töpferstr. 4, 39596 Arneburg
Telefon:0393212566
E-Mail:kerstin.koch@vlh.de
Anschrift:Heinrich-Heine-Str. 147, 39307 Brettin
Telefon:03933990147
E-Mail:edeltraud.gottschling@vlh.de
Anschrift:Amselweg 7, 39307 Genthin
Telefon:03933807234
E-Mail:gabriele.koeppe@vlh.de
Anschrift:Steindamm 25, 39326 Gutenswegen
Telefon:03920287303
Fax:03920287317
E-Mail:wenke.kuhwe@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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