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Lohnsteuerhilfe Radibor (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hauptstr. 62, 02727 Neugersdorf
Telefon:035867652252
Fax:035867652252
E-Mail:roman.becker@vlh.de
Anschrift:An den Eichwiesen 3, 01477 Arnsdorf
Telefon:03520023425
Fax:035200299026
E-Mail:annett.mueller@vlh.de
Anschrift:Löbauer Str. 41, 02747 Strahwalde
Telefon:0358732582
E-Mail:ingrid.schuck@vlh.de
Anschrift:Str. der Glasmacher 24, 02943 Weißwasser
Telefon:03576206952
E-Mail:ines.kennke@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 33, 02739 Kottmar
Telefon:03586789311
Fax:03586789311
E-Mail:anita.schonert@vlh.de
Anschrift:Karl-Marx-Str. 42, 03130 Spremberg
Telefon:03563602418
Fax:035636080199
E-Mail:marion.poloczek@vlh.de
Anschrift:Agathe-Zeis-Str. 6, 01454 Radeberg
Telefon:03520023425
Fax:035200299026
E-Mail:annett.mueller@vlh.de
Anschrift:Kirchplatz 15, 03130 Spremberg
Telefon:03563608486
E-Mail:marlies.herrmann@vlh.de
Anschrift:Poststr. 1, 02794 Leutersdorf
Telefon:035867652252
Fax:035867652252
E-Mail:roman.becker@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 86, 01833 Dürrröhrsdorf
Telefon:03502692533
Fax:03502692533
E-Mail:annekatrin.rooch@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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