Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 22, 04668 Grimma |
Telefon: | 034332411600 |
Fax: | 034332417113 |
E-Mail: | info@lk-l.de |
Anschrift: | Markt 1, 04552 Borna |
Telefon: | 03433873256 |
Fax: | 03433873259 |
E-Mail: | fd32@borna.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 13-15, 04654 Frohburg |
Telefon: | 03434880531 |
Fax: | 03434880539 |
E-Mail: | p.haering@frohburg.de |
Anschrift: | Im Rittergut 1, 04463 Großpösna |
Telefon: | 03429771821 |
Fax: | 03429771810 |
E-Mail: | lutz.wenzel@grosspoesna.de |
Anschrift: | Lindenaustr. 31, 04600 Altenburg |
Telefon: | 03447586402 |
Fax: | 03447586425 |
E-Mail: | landratsamt@altenburgerland.de |
Anschrift: | Markt 1, 04651 Bad Lausick |
Telefon: | 03434570128 |
Fax: | 03434570134 |
E-Mail: | a.dathe@bad-lausick.de |
Anschrift: | Markt 16/17, 04668 Grimma |
Telefon: | 034379858600 |
Fax: | 034379858910 |
E-Mail: | info@grimma.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Borna liegt im südlichen Teil der Leipziger Tieflandsbucht an der Wyhra. Borna wurde 1251 erstmals urkundlich erwähnt und ist bekannt für seine Kunigundekirche im Stil der Romanik, die Emmauskirche, das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
|