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Fahrschule in Leipzig im Branchenbuch


Fahrschule-XXL GmbH im Branchenbuch Leipzig

Zschochersche Straße 34, 04229 Leipzig


0163 6299700


Der Gewerbeeintrag Fahrschule-XXL GmbH in Leipzig ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule-XXL GmbH

Wir bieten umfassende und qualitativ hochwertige Ausbildungen für Führerscheine aller Klassen an.
Gleich, ob Sie sich auf den Weg zum PKW-Führerschein machen oder Ihre Fähigkeiten im professionellen Straßenverkehr mit Bus, Lkw oder Anhänger erweitern möchten – wir sind Ihr verlässlicher Partner.
Unsere qualifizierten Fahrlehrer stehen für eine individuelle Betreuung, moderne Lehrmethoden und eine praxisnahe Ausbildung.
Zusätzlich bieten wir Weiterbildungen, Nachschulungen und Aufbauseminare an, um sicherzustellen, dass Sie stets auf dem neuesten Stand der Verkehrssicherheit sind.

Starten Sie Ihre Reise auf der Straße des Erfolgs mit uns!

Anschrift

StraßeZschochersche Straße 34
PLZ, Ort04229 Leipzig
Koordinaten51.3306,12.3375
KFZ-Navigation51.3306,12.3375

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstag15:30 - 18:30
Mittwochgeschlossen
Donnerstag15:30 - 18:30
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

StichwörterAnhänger-Fahrschule, Anhängerschulung, ASF-Nachschulung anbieten, ASP-Punkteabbau, Ausbildungsfahrschulen, Autofahren lernen, Autoführerschein, Automatikfahrzeugschulung, Autos verwenden, Berufskraftfahrerausbildung, Busfahrausbildungen, Busführerschein anbieten, Fahrangstabbau, Fahrausbildung, Fahrlehrer, Fahrlehrerin, Fahrschüler

Schnellaktionen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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