Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Remonteplatz 8, 01558 Großenhain |
Telefon: | 035217252602 |
Fax: | 0352172588040 |
E-Mail: | kreisstrassenbauamt@kreis-meissen.de |
Anschrift: | Brauhausstraße 21, 01662 Meißen |
Telefon: | 035213032502 |
Fax: | 035213032500 |
E-Mail: | kreisbauamt@kreis-meissen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Markt 1, 04932 Röderland |
Telefon: | 0353348380 |
Fax: | 03533483834 |
E-Mail: | info@gemeinde-roederland.de |
Anschrift: | Hauptstraße 12, 04910 Elsterwerda |
Telefon: | 0353365349 |
Fax: | 03533655349 |
E-Mail: | tiefbau@elsterwerda.de |
Anschrift: | Großenhainer Str. 25, 04932 Gröden |
Telefon: | 03534376227 |
Fax: | 035343512 |
E-Mail: | info@amt-schradenland.de |
Anschrift: | Hauptstraße 36 a, 01619 Zeithain |
Telefon: | 03525766283 |
Fax: | 03525760017 |
E-Mail: | post@zeithain.de |
Anschrift: | Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda |
Telefon: | 0353411550 |
Fax: | 035341155420 |
E-Mail: | zentrale@vg-liebenwerda.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Gröditz in der Röderaue liegt zwischen Riesa und Elsterwerda und ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Gröditz. Erstmals wurde Gröditz 1363 erwähnt, bestand jedoch wahrscheinlich schon ab dem späten 12...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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