ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Gerichtsvollzieher in Eppendorf (Sachsen) - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Gerichtsvollzieherin Müller
37.52 km von Eppendorf (Sachsen)
Anschrift:Obermarkt 13, 04720 Döbeln
Telefon:03431729868
Fax:03431729868
Sprechzeiten:Di 15-17 Uhr
Do 10-12 Uhr
(27)
Gerichtsvollzieher Kiermeier
37.52 km von Eppendorf (Sachsen)
Anschrift:Straße des Friedens 1, 04720 Döbeln
Telefon:034315843756
Fax:034315843756
Sprechzeiten:Mo 10-12 Uhr Di 15-17 Uhr
11 - 12 von 12
Weitere Behörden in der Nähe von Eppendorf (Sachsen)
(8)
Obergerichtsvollzieherin Feig
9.25 km von Eppendorf (Sachsen)
Anschrift:Augustusburger Str. 6, 09569 Oederan
Telefon:03729263883
Fax:03729263885
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 16-18 Uhr
(35)
Obergerichtsvollzieher Durawa
14.01 km von Eppendorf (Sachsen)
Anschrift:Äußere Annaberger Str. 12, 09496 Marienberg
Telefon:01733560552
Sprechzeiten:Di 14:30-16:30 Uhr
Do 9-11 Uhr
(20)
Gerichtsvollzieherin Willmann
15.36 km von Eppendorf (Sachsen)
Anschrift:Bebelplatz 3, 09599 Freiberg
Telefon:03731211823
Sprechzeiten:Mo 16-18 Uhr
Di 11-13 Uhr
(1)
Obergerichtsvollzieher Bauer
15.36 km von Eppendorf (Sachsen)
Anschrift:Lessingstr. 46, 09599 Freiberg
Telefon:03731200734
Sprechzeiten:Mi 9-11 Uhr Do 14-16 Uhr
(23)
Obergerichtsvollzieher Zeidler
15.36 km von Eppendorf (Sachsen)
Anschrift:A.-von-Schönberg-Str. 5, 09599 Freiberg
Telefon:037315704326
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 9:30-11:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Eppendorf (Sachsen)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren