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Lohnsteuerhilfe Freiberg (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Steinbacher Str. 69, 01157 Dresden
Telefon:03514225616
Fax:03514225617
E-Mail:gabriele.raencker@vlh.de
Anschrift:Elbhangstr. 22 a, 01156 Dresden
Telefon:03514525062
E-Mail:ines.adam@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 27, 01156 Dresden
Telefon:03514521033
Fax:03514521033
E-Mail:erika.strohbach@vlh.de
Anschrift:Chemnitzer Str. 47, 09405 Gornau
Telefon:03725342764
E-Mail:joachim.leisker@vlh.de
Anschrift:Kirchplatz 4b, 01728 Bannewitz
Telefon:03514012496
Fax:03514012496
E-Mail:cornelia.frenzel@vlh.de
Anschrift:Oschatzer Str. 12d, 04720 Döbeln
Telefon:03431571761
Fax:03431729826
E-Mail:thomas.dreissig@vlh.de
Anschrift:Dölzschener Str. 24, 01159 Dresden
Telefon:035148296896
Fax:035148296896
E-Mail:marion.klar@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 5, 09526 Olbernhau
Telefon:03736074271
Fax:03736069858
E-Mail:anke.fischer-muehl@vlh.de
Anschrift:Clara-Zetkin-Str. 14a, 01159 Dresden
Telefon:03514221322
Fax:03514221322
E-Mail:cornelia.frenzel@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 53, 01640 Coswig
Telefon:035235357873
Fax:035235357874
E-Mail:heike.jahn@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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