Fahrschule in Ellefeld im Branchenbuch
Fahrschule Hartmann im Branchenbuch Ellefeld
Hauptstraße 29, 08236 Ellefeld
03745 7595880
Der Gewerbeeintrag Fahrschule Hartmann in Ellefeld ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.
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Straße | Hauptstraße 29 | |
PLZ, Ort | 08236 Ellefeld | |
Koordinaten | 50.4848,12.3908 | |
KFZ-Navigation | 50.4848,12.3908 |
Alternativ-Nr | 03745 7595880 |
Mobil | 0162 6379678 |
info@hartmannfahrschule.de |
Montag | 17:00 - 18:00 |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | geschlossen |
Freitag | geschlossen |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
tel. erreichbar/ auf Anfrage |
Stichwörter | Auto, Autoführerschein, Beratung, Dienstleistung, Fahrlehrer, Fahrschule, Führerschein, Hilfe, Motorrad, Pkw, Produkte, Service |
Ellefeld an der Göltsch befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Stadt Auerbach. Über die Vogtlandbahn kann die landschaftlich eindrucksvolle Region erkundet werden.
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.
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