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Gerichtsvollzieher in Glauchau - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(19)
Obergerichtsvollzieher Höhn (Bezirk 5)
11.46 km von Glauchau
Anschrift:Äußere Dresdner Str. 15, 08066 Zwickau
Telefon:0375300576
Sprechzeiten:Di 8-10 Uhr Do 14-16 Uhr
Anschrift:Schillerstr. 4, 09337 Hohenstein-Ernstthal
Telefon:0372348805
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 8-10 Uhr
(11)
Gerichtsvollzieher Börstler (Bezirk 2)
12.54 km von Glauchau
Anschrift:Weinkellerstr. 28, 09337 Hohenstein-Ernstthal
Telefon:03723412726
Fax:03723412726
Sprechzeiten:Do 12-14 Uhr Fr 8-10 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Sturm (Bezirk 6)
12.54 km von Glauchau
Anschrift:Weinkellerstr. 28, 09337 Hohenstein-Ernstthal
Telefon:03723412111
Fax:03723412111
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr Mi 13-15 Uhr
Anschrift:Weinkellerstr. 28, 09337 Hohenstein-Ernstthal
Telefon:03723411957
Fax:037236670648
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Fr 9-11 Uhr
11 - 15 von 15
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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