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Das Umweltamt ist vielerorts dafür zuständig, dass die Artenvielfalt von Flora und Fauna bestmöglich erhalten bleibt. Um dies zu gewährleisten, koordinieren die jeweiligen Ämter regelmäßige Prüfungen von Gewässern, werten Bodenproben aus und organisieren die Entsorgung physikalischer Beeinträchtigungen wie grobe Verschmutzungen und Abfall. In vielen Städten und Gemeinden ist der Aufgabenbereich des Umweltamtes noch breiter gefächert und umfasst auch Teilgebiete der Landschaftsplanung sowie der Pflege von Grünanlagen.